WEG - Verwaltung

Unser Dienstleistung - Paket :

Grundleistungen

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3

und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen

sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

 

1 Wirtschaftsplan

 

2 Jahresabrechnung

· Jahresabrechnung

· Zinsen

· Haushaltsnahe Dienstleistungen

· Instandhaltungsrücklage

· Einsicht in Unterlagen der Abrechnung

 

 

3 Eigentümerversammlung und Niederschrift

· Eigentümerversammlung

· Vorsitz und Niederschrift

· Führung einer Beschluss-Sammlung

 

4 Hausordnung

 

 

5 Überwachen der Verträge der Gemeinschaft

 

 

6 Geldverwaltung

 

 

7 Rechnungskontrolle und –anweisung

 

 

8 Buchführung

Die Verwaltung richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte

Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften ein.

Diese beinhaltet insbesondere:

 

· das Führen und Abrechnen von

· Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;

· Einnahmekonten für Erträge;

· Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);

· Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;

· Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);

· Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur

 

 Erstattung der verauslagten Beträge;

 

· das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;

· das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;

· die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der 

  Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen

  der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung.

 

9 Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

· Anwesenheit vor Ort

  Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt die

  Verwalterin eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche

  Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.

· Sonderfachleute

  Soweit notwendig, zieht sie Sonderfachleute auf Kosten der Gemeinschaft bei (z. B. bei

  Meldungen von Mängeln in einzelnen Wohnungen zur Abklärung, inwieweit das

  Gemeinschaftseigentum hierfür kausal verantwortlich ist).

 

10 Abwicklung von Schadensfällen

· Empfehlung

  Die Verwalterin trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und wirkt bei

  den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum

  mit.

· Klärung

  Sie klärt Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

· Schadensminderung

  Sie gibt Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -

  beseitigung.

 

11 Instandhaltung und Instandsetzung

· Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen

· Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung

 

12 Allgemeine Leistungen

Der Verwalter führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern,

Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit dieser im

Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurde.

Preis pro Monat je Wohneinheit zzgl. eine einmalige Einrichtungspauschale.Bei Fragen zu unseren Preismodellen rufen Sie uns gerne an. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.

  1. Gerne können Sie optional weitere Leistungen individuell extra beauftragen, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Ansprechpartner:

Pascal Marnitz-Büchi

(zertifizierter Hausverwalter IHK)

 

Am Gocher Berg 76

47574 Goch

Handy :0176 / 470 63 659

E-Mail :Imb-Hausverwaltung@web.de